Die G-Bewilligung erklärt
Was die Grenzgängerbewilligung ist, wer sie beantragt und warum der Kanton wichtig ist. Die vollständige Reihenfolge der Anmeldung finden Sie im Schritt-für-Schritt-Ratgeber.
In diesem Ratgeber
Was die Bewilligung tatsächlich ist
Die Grenzgängerbewilligung (permis G) ermöglicht Personen mit Wohnsitz in Frankreich, legal in der Schweiz zu arbeiten, ohne umzuziehen. Sie ist an die Stelle gebunden, wird im Arbeitskanton ausgestellt und verlängert, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
Wer sie beantragt – und wer nicht
Ihr Arbeitgeber beantragt die Bewilligung im Kanton, in dem Sie arbeiten werden, sobald der Arbeitsvertrag besteht. Beschäftigte stellen keinen separaten Antrag bei einer französischen Behörde; die Bewilligung folgt aus dem Arbeitsverhältnis, nicht umgekehrt.
Warum der Kanton wichtig ist
Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben getrennte Migrationsämter und eigene Formulare. Die Verfahren sind nicht austauschbar. Der Kanton, in dem Ihr Arbeitgeber den Antrag stellt, bestimmt daher das zuständige Amt und die Unterlagen, die anschließend für Sie gelten.

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