Krankenversicherung bei Wohnsitz in Frankreich wählen
Wie das Wahlrecht funktioniert, wer es ausübt und wann die Frist endet. Dieser Ratgeber erklärt Verfahren und Frist – er empfiehlt keinen Versicherer und entscheidet nicht, welches System für Sie besser ist.
In diesem Ratgeber
1Schritt 1Verstehen Sie, dass das Wahlrecht nur einmal ausgeübt wird
Wer in der Schweiz arbeitet und in Frankreich wohnt, unterliegt grundsätzlich der Schweizer Krankenversicherung. Es besteht jedoch das Recht, eine Befreiung zu beantragen und sich stattdessen in Frankreich zu versichern. Dieses Recht wird einmal und innerhalb einer Frist ausgeübt; die Entscheidung ist also nicht unbegrenzt offen.
2Schritt 2Prüfen Sie die Frist für Ihr Startdatum
Der Befreiungsantrag wird bei der zuständigen Stelle Ihres Arbeitskantons eingereicht. Die Frist beginnt, wenn Ihre Schweizer Versicherungspflicht einsetzt. Bestätigen Sie das genaue Datum direkt bei Basel-Stadt oder Basel-Landschaft, statt sich auf eine allgemeine Angabe zu verlassen.
3Schritt 3Vergleichen Sie im Schweizer System anhand der offiziellen Tabelle
Die Prämien für Personen mit Wohnsitz in der EU/EFTA veröffentlicht das BAG über Priminfo in einer Ländertabelle. Der Arbeitskanton bestimmt die zuständige Behörde, ändert aber die Prämienwerte für Frankreich nicht. Der Workacross-Vergleich verwendet direkt die Tabelle für 2026.
4Schritt 4Beachten Sie, was für Sie nicht verfügbar ist
Besondere Schweizer Versicherungsmodelle sind im EU/EFTA-Profil nicht verfügbar. Angebote auf Basis solcher Modelle kommen für Personen mit Wohnsitz in Frankreich daher nicht infrage.
5Schritt 5Bewahren Sie die Bestätigung bei den Bewilligungsunterlagen auf
Unabhängig vom gewählten System weist die Bestätigung Ihren Versicherungsschutz gegenüber beiden Verwaltungen nach. Sie wird später erneut verlangt.

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