Krankenversicherung bei Wohnsitz in Frankreich wählen

FEVerfasst vonWorkacross Editorial

Wie das Wahlrecht funktioniert, wer es ausübt und wann die Frist endet. Dieser Ratgeber erklärt Verfahren und Frist – er empfiehlt keinen Versicherer und entscheidet nicht, welches System für Sie besser ist.

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In diesem Ratgeber
  1. 1Verstehen Sie, dass das Wahlrecht nur einmal ausgeübt wird
  2. 2Prüfen Sie die Frist für Ihr Startdatum
  3. 3Vergleichen Sie im Schweizer System anhand der offiziellen Tabelle
  4. 4Beachten Sie, was für Sie nicht verfügbar ist
  5. 5Bewahren Sie die Bestätigung bei den Bewilligungsunterlagen auf
1Schritt 1

Verstehen Sie, dass das Wahlrecht nur einmal ausgeübt wird

Wer in der Schweiz arbeitet und in Frankreich wohnt, unterliegt grundsätzlich der Schweizer Krankenversicherung. Es besteht jedoch das Recht, eine Befreiung zu beantragen und sich stattdessen in Frankreich zu versichern. Dieses Recht wird einmal und innerhalb einer Frist ausgeübt; die Entscheidung ist also nicht unbegrenzt offen.

2Schritt 2

Prüfen Sie die Frist für Ihr Startdatum

Der Befreiungsantrag wird bei der zuständigen Stelle Ihres Arbeitskantons eingereicht. Die Frist beginnt, wenn Ihre Schweizer Versicherungspflicht einsetzt. Bestätigen Sie das genaue Datum direkt bei Basel-Stadt oder Basel-Landschaft, statt sich auf eine allgemeine Angabe zu verlassen.

3Schritt 3

Vergleichen Sie im Schweizer System anhand der offiziellen Tabelle

Die Prämien für Personen mit Wohnsitz in der EU/EFTA veröffentlicht das BAG über Priminfo in einer Ländertabelle. Der Arbeitskanton bestimmt die zuständige Behörde, ändert aber die Prämienwerte für Frankreich nicht. Der Workacross-Vergleich verwendet direkt die Tabelle für 2026.

4Schritt 4

Beachten Sie, was für Sie nicht verfügbar ist

Besondere Schweizer Versicherungsmodelle sind im EU/EFTA-Profil nicht verfügbar. Angebote auf Basis solcher Modelle kommen für Personen mit Wohnsitz in Frankreich daher nicht infrage.

5Schritt 5

Bewahren Sie die Bestätigung bei den Bewilligungsunterlagen auf

Unabhängig vom gewählten System weist die Bestätigung Ihren Versicherungsschutz gegenüber beiden Verwaltungen nach. Sie wird später erneut verlangt.

Quellen

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