Eine Schweizer Grundversicherung teilt gedeckte Behandlungskosten zwischen Versicherer und versicherter Person.
Der Leistungskatalog ist gleich; Franchise und Selbstbehalt bestimmen deinen Anteil.

Was die Schweizer Grundversicherung deckt und was du zahlst

WEVerfasst vonWorkacross Editorial
Tobias Kern, founder of WorkacrossRedaktionell geprüft vonTobias KernFounder · 6. September 2026

Die Schweizer Grundversicherung hat einen gesetzlichen Leistungskatalog, doch auch eine gedeckte Behandlung kann einen Teil der Rechnung bei dir lassen. Entscheidend ist die Trennung zwischen Leistung, Rechnungsweg und Kostenbeteiligung aus Franchise und Selbstbehalt.

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  1. Zuständigen Versicherer für Krankheit und Unfall bestätigen
  2. Aktuelle Franchise und jährlichen Selbstbehalt festhalten
  3. Rechnungen und Leistungsabrechnungen zusammen speichern
  4. Bei Wohnsitz Frankreich die geprüften Versicherungswege vergleichen
In diesem Ratgeber
  1. 1Ein obligatorischer Katalog, unabhängig vom Wohnort
  2. 2Zuerst die Franchise, danach 10%
  3. 3Die Rechnung kann dich auf zwei Wegen erreichen
  4. 4Unfall und Systemwahl sind zwei andere Fragen

Ein obligatorischer Katalog, unabhängig vom Wohnort

Bist du in der obligatorischen Schweizer Krankenpflegeversicherung versichert, deckt der gesetzliche Katalog Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern keine andere Unfallversicherung zuständig ist. Alle zugelassenen Grundversicherer müssen dieselben obligatorischen Leistungen anbieten. Dieser Schweizer Katalog gilt auch für Versicherte mit Wohnsitz in Frankreich oder Deutschland.

Eine Leistung bleibt an Bedingungen gebunden: Der Leistungserbringer muss zugelassen sein, die Behandlung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich, und manche Positionen brauchen eine Verordnung oder müssen auf einer gesetzlichen Liste stehen. Frag den Versicherer vorab, wenn eine Behandlung unklar ist.

Zuerst die Franchise, danach 10%

Die ordentliche Franchise für Erwachsene beträgt CHF 300 pro Kalenderjahr. Die Franchise ist der Betrag, den du zahlst, bevor sich der Versicherer an gewöhnlichen gedeckten Kosten beteiligt. Danach zahlst du 10% der restlichen gedeckten Rechnung, bis der jährliche Selbstbehalt CHF 700 erreicht. Mit der ordentlichen Franchise sind das üblicherweise höchstens CHF 1’000, ohne Spitalbeitrag.

Beispiel: Gedeckte Behandlungen kosten CHF 2’000. Du zahlst CHF 300; CHF 1’700 bleiben. Zehn Prozent davon sind CHF 170. Du zahlst insgesamt CHF 470, der Versicherer erstattet CHF 1’530. Eine Wahlfranchise, Ausnahmen oder besondere Medikamentensätze verändern die Rechnung.

Gedeckte Kosten durchlaufen zuerst einen festen Anteil, danach folgt ein kleinerer prozentualer Anteil.
Zieh zuerst die feste Franchise ab; der Prozentsatz gilt nur für den Rest.

Die Rechnung kann dich auf zwei Wegen erreichen

Beim Tiers garant stellt der Leistungserbringer dir die Rechnung; du reichst sie ein und erhältst den gedeckten Betrag abzüglich Kostenbeteiligung zurück. Beim Tiers payant rechnet der Leistungserbringer direkt mit dem Versicherer ab, der dir danach deinen Anteil berechnet. Die Begriffe beschreiben, wer zuerst zahlt, nicht einen anderen Leistungskatalog.

Bewahr Originalrechnung, Leistungsabrechnung und Zahlungsnachweis zusammen auf. Bei Behandlung im EU-Wohnstaat können die dortigen Kostenbeteiligungsregeln gelten; klär deshalb geplante Behandlungen vorher mit dem Versicherer.

Unfall und Systemwahl sind zwei andere Fragen

Die Grundversicherung übernimmt Unfälle nur, wenn keine andere Unfallversicherung zuständig ist. Bei vielen Schweizer Beschäftigten läuft der Fall über die Unfallversicherung des Arbeitgebers; damit ändern sich Rechnungsweg und Kostenbeteiligung.

Wende diese Kostenregeln an, nachdem die zuständige Behörde die Schweizer Grundversicherung bestätigt hat. Wohnst du in Frankreich und ist die frühere Systemfrage offen, vergleiche die geprüften Frankreich-Wege und bestätige das Ergebnis bei dieser Behörde.

Quellen

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