
Was die Schweizer Grundversicherung deckt und was du zahlst
Die Schweizer Grundversicherung hat einen gesetzlichen Leistungskatalog, doch auch eine gedeckte Behandlung kann einen Teil der Rechnung bei dir lassen. Entscheidend ist die Trennung zwischen Leistung, Rechnungsweg und Kostenbeteiligung aus Franchise und Selbstbehalt.
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Ein obligatorischer Katalog, unabhängig vom Wohnort
Bist du in der obligatorischen Schweizer Krankenpflegeversicherung versichert, deckt der gesetzliche Katalog Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern keine andere Unfallversicherung zuständig ist. Alle zugelassenen Grundversicherer müssen dieselben obligatorischen Leistungen anbieten. Dieser Schweizer Katalog gilt auch für Versicherte mit Wohnsitz in Frankreich oder Deutschland.
Eine Leistung bleibt an Bedingungen gebunden: Der Leistungserbringer muss zugelassen sein, die Behandlung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich, und manche Positionen brauchen eine Verordnung oder müssen auf einer gesetzlichen Liste stehen. Frag den Versicherer vorab, wenn eine Behandlung unklar ist.
Zuerst die Franchise, danach 10%
Die ordentliche Franchise für Erwachsene beträgt CHF 300 pro Kalenderjahr. Die Franchise ist der Betrag, den du zahlst, bevor sich der Versicherer an gewöhnlichen gedeckten Kosten beteiligt. Danach zahlst du 10% der restlichen gedeckten Rechnung, bis der jährliche Selbstbehalt CHF 700 erreicht. Mit der ordentlichen Franchise sind das üblicherweise höchstens CHF 1’000, ohne Spitalbeitrag.
Beispiel: Gedeckte Behandlungen kosten CHF 2’000. Du zahlst CHF 300; CHF 1’700 bleiben. Zehn Prozent davon sind CHF 170. Du zahlst insgesamt CHF 470, der Versicherer erstattet CHF 1’530. Eine Wahlfranchise, Ausnahmen oder besondere Medikamentensätze verändern die Rechnung.

Die Rechnung kann dich auf zwei Wegen erreichen
Beim Tiers garant stellt der Leistungserbringer dir die Rechnung; du reichst sie ein und erhältst den gedeckten Betrag abzüglich Kostenbeteiligung zurück. Beim Tiers payant rechnet der Leistungserbringer direkt mit dem Versicherer ab, der dir danach deinen Anteil berechnet. Die Begriffe beschreiben, wer zuerst zahlt, nicht einen anderen Leistungskatalog.
Bewahr Originalrechnung, Leistungsabrechnung und Zahlungsnachweis zusammen auf. Bei Behandlung im EU-Wohnstaat können die dortigen Kostenbeteiligungsregeln gelten; klär deshalb geplante Behandlungen vorher mit dem Versicherer.
Unfall und Systemwahl sind zwei andere Fragen
Die Grundversicherung übernimmt Unfälle nur, wenn keine andere Unfallversicherung zuständig ist. Bei vielen Schweizer Beschäftigten läuft der Fall über die Unfallversicherung des Arbeitgebers; damit ändern sich Rechnungsweg und Kostenbeteiligung.
Wende diese Kostenregeln an, nachdem die zuständige Behörde die Schweizer Grundversicherung bestätigt hat. Wohnst du in Frankreich und ist die frühere Systemfrage offen, vergleiche die geprüften Frankreich-Wege und bestätige das Ergebnis bei dieser Behörde.
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