Grenzgänger-Glossar
Das Vokabular, dem du begegnest, wenn du in Frankreich wohnst und in der Schweiz arbeitest — einmal definiert und mit dem Ratgeber verlinkt, der es ausführlich erklärt. Keine Sätze und keine Fristen hier: die stehen neben der Quelle, die sie belegt.
- Grenzgängerfrontalier, frontier worker
Wer in einem Land arbeitet und grundsätzlich an jedem Arbeitstag an den Wohnsitz in einem anderen zurückkehrt. An diesen Status knüpfen die meisten Regeln zwischen Frankreich und der Schweiz an; geht er verloren, ändert sich, wo du besteuert und versichert bist.
- G-Bewilligungpermis G, G permit
Die Schweizer Bewilligung für Grenzgänger, die eine Anstellung in der Schweiz bei Wohnsitz im Ausland erlaubt. Gebunden an Arbeitgeber und Kanton — Änderungen an beidem sind meldepflichtig.
- AHV / AVSAlters- und Hinterlassenenversicherung
Die Schweizer staatliche Altersvorsorge, die erste der drei Säulen. Der Arbeitnehmerbeitrag wird ab dem ersten Franken abgezogen, ohne Obergrenze.
- IV / AIInvalidenversicherung
Die Schweizer Invalidenversicherung, die zusammen mit Altersvorsorge und Erwerbsersatz als eine gemeinsame Zeile auf der Lohnabrechnung abgezogen wird.
- EO / APGErwerbsersatzordnung
Die Schweizer Versicherung, die Einkommen während Militärdienst und Elternzeit ersetzt. Wird gemeinsam mit Alters- und Invalidenversicherung abgezogen.
- ALV / ACArbeitslosenversicherung
Die Schweizer Arbeitslosenversicherung. Anders als die Vorsorgewerke gilt sie nur bis zu einer jährlichen Lohnobergrenze; darüber entfällt der Abzug.
- BVG / LPPberufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge, die zweite Schweizer Säule. Es gibt keinen Standardsatz: Jeder Arbeitgeberplan unterscheidet sich, verlässlich ist nur die Zahl auf deiner eigenen Abrechnung oder im Vorsorgeplan.
- KVG / LAMalKrankenversicherungsgesetz
Das Schweizer Gesetz über die obligatorische Krankenversicherung. Prämien für Personen, die in der Schweiz versichert sind, aber in der EU wohnen, stehen in einer eigenen länderbezogenen Tabelle.
- Wahlrechtdroit d’option
Die einmalige Wahl zwischen Schweizer und französischer Krankenversicherung für Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich. Die Frist läuft ab Beginn der Schweizer Versicherungspflicht, und die Wahl ist in der Regel nicht widerrufbar.
- CMUcouverture maladie universelle
Die französische öffentliche Krankenversicherung, die Grenzgänger statt der Schweizer Versicherung wählen können. Der Beitrag bemisst sich am Einkommen und nicht als Pauschalprämie pro Person.
- Quellensteuerimpôt à la source
Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Schweizer Lohn abzieht. Die meisten Schweizer Lohnrechner setzen sie an — bei Grenzgängern nach Basel, die in Frankreich besteuert werden, wird in der Schweiz jedoch meist nichts einbehalten; die französische Rechnung kommt separat.
- EZB-Referenzkurs
Der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Euro-Referenzkurs. Er ist der ehrliche Mittelwert für den Vergleich eines Schweizer Lohns und kein Kurs, zu dem du tatsächlich wechseln kannst.