Als Grenzgänger in Basel anmelden

FEVerfasst vonWorkacross Editorial

Die Reihenfolge, die Schweizer und französische Stellen erwarten, und welcher Schritt den nächsten voraussetzt. Dieser Ratgeber erklärt nur das Verfahren – nicht, was Sie deklarieren müssen oder wie Sie besteuert werden.

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In diesem Ratgeber
  1. 1Sorgen Sie zuerst für einen Arbeitsvertrag
  2. 2Lassen Sie Ihren Arbeitgeber die G-Bewilligung im Arbeitskanton beantragen
  3. 3Klären Sie die Krankenversicherung innerhalb der Frist
  4. 4Eröffnen Sie die Konten, auf die Ihr Lohn tatsächlich fließt
  5. 5Bewahren Sie jede Bestätigung auf
1Schritt 1

Sorgen Sie zuerst für einen Arbeitsvertrag

Jeder weitere Schritt setzt ihn voraus. Die Grenzgängerbewilligung (permis G) wird von Ihrem Arbeitgeber im Kanton beantragt, in dem Sie arbeiten werden – nicht von Ihnen bei einer französischen Behörde. Ohne Arbeitsvertrag kann das Verfahren daher nicht beginnen.

2Schritt 2

Lassen Sie Ihren Arbeitgeber die G-Bewilligung im Arbeitskanton beantragen

Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben jeweils ein eigenes Migrationsamt und eigene Formulare. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, in welchem Kanton der Antrag eingereicht wird, denn die beiden Verfahren und Adressen sind nicht austauschbar.

3Schritt 3

Klären Sie die Krankenversicherung innerhalb der Frist

Wenn Sie in Frankreich wohnen und in der Schweiz arbeiten, haben Sie nur ein begrenztes Zeitfenster für die Wahl zwischen dem Schweizer und dem französischen System. Diese Wahl wird normalerweise einmal getroffen. Es handelt sich um eine Frist, nicht um eine Formalität – das Verfahren steht im Krankenversicherungsratgeber, die Zahlen für 2026 im Vergleich.

4Schritt 4

Eröffnen Sie die Konten, auf die Ihr Lohn tatsächlich fließt

Ihr Lohn wird in CHF ausgezahlt, während die meisten Haushaltskosten in EUR anfallen. Entscheiden Sie vor der ersten Lohnabrechnung, wie Sie das Geld halten und wechseln möchten.

5Schritt 5

Bewahren Sie jede Bestätigung auf

Entscheide zur Bewilligung, Versicherungsbestätigungen und Anmeldebelege werden später erneut verlangt – oft von der Verwaltung des anderen Landes. Bewahren Sie sie vom ersten Tag an zusammen auf.

Quellen

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