
Wenn dein Schweizer Arbeitsverhältnis endet
Mit dem Ende eines Schweizer Arbeitsverhältnisses beginnen zwei Wege: Die Schweiz liefert den Beschäftigungsnachweis, bei vollständiger Arbeitslosigkeit ist dein Wohnstaat zuständig. Diese Reihenfolge sichert die Unterlagen, bevor sich die Wege trennen.
Mache aus diesem Ratgeber eine Checkliste
- Letzte Schweizer Arbeitgeber- und Lohnnachweise sammeln
- PD U1 bei der passenden Schweizer Arbeitslosenkasse beantragen
- Arbeitslosendossier im Wohnstaat eröffnen
- Verfahren zum Stellenende beim ausstellenden Kanton bestätigen
- Ziel der Austrittsleistung aus der zweiten Säule festhalten
- Bei Wohnsitz Frankreich nach Behördenbestätigung Versicherungswege vergleichen
In diesem Ratgeber
1Schritt 1Trenne zuerst vollständige Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit
Ein beendeter Vertrag ist nicht dasselbe wie ein Vertrag, der mit weniger Stunden weiterläuft. Bist du nach einer Beschäftigung in der Schweiz vollständig arbeitslos und wohnst weiterhin in Frankreich oder Deutschland, weist die koordinierte Regel den Leistungsantrag deinem Wohnstaat zu. Kurzarbeit und teilweise Arbeitslosigkeit folgen einem anderen Weg; klär deshalb mit dem Arbeitgeber, welches Schweizer Verfahren gilt.
Die Trennung ist praktisch wichtig: Die Arbeitsverwaltung deines Wohnstaats braucht den Schweizer Versicherungsnachweis, entscheidet den Anspruch aber nach ihrem eigenen Recht. Bau zuerst die Übergabeakte auf und frag danach die zuständige Institution, wie Kündigung, Entlassung, Befristungsende, Krankheit oder Insolvenz deinen persönlichen Anspruch beeinflussen.
2Schritt 2Sichere in den ersten 48 Stunden die Schweizer Nachweise
Bitte den Arbeitgeber um die letzte Lohnabrechnung, den Lohnausweis, das Arbeitszeugnis, den schriftlichen Beendigungsnachweis und die internationale Arbeitgeberbescheinigung für PD U1. PD U1 ist das portable Dokument, das Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in einem anderen beteiligten Staat bestätigt.
Der Schweizer Weg ist entscheidend. Warst du schon bei einer Schweizer Arbeitslosenkasse gemeldet, beantragst du PD U1 dort. Andernfalls kann eine Kasse am Sitz deines letzten Schweizer Arbeitgebers zuständig sein; das aktuelle Verzeichnis der deutschen Arbeitsverwaltung nennt für Personen, die nie in der Schweiz gewohnt haben, ausdrücklich eine Kasse am Sitz des Arbeitgebers. Halte die Lohnabrechnungen oder Lohnausweise der letzten 24 Monate, deinen Ausweis und die Arbeitgeberbescheinigung zusammen bereit, weil die ausstellende Kasse sie brauchen kann.
3Schritt 3Eröffne in der ersten Woche das Dossier im Wohnstaat
Melde dich bei France Travail, wenn du in Frankreich wohnst, oder bei der Agentur für Arbeit, wenn du in Deutschland wohnst. Warte damit nicht auf PD U1: France Travail hält ausdrücklich fest, dass das fehlende Dokument die Anmeldung nicht verzögern soll; die deutsche Behörde kann ausländische Versicherungszeiten über den koordinierten Austausch anfordern.
Kontaktiere den Kanton, der deine G-Bewilligung ausgestellt hat, und frag nach dem Verfahren beim Stellenende. Teile danach der Pensionskasse mit, wohin die Austrittsleistung der zweiten Säule gehen soll; ohne deine Anweisung überweist die alte Kasse sie später an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Prüf ausserdem das Ende der Arbeitgeber-Unfallversicherung und frag die zuständige Krankenversicherung oder Behörde nach den nächsten Nachweisen. Wohnst du in Frankreich und bestätigt eine Behörde, dass du den Versicherungsweg neu prüfen musst, vergleiche die geprüften Frankreich-Wege, bevor du etwas auswählst.
4Schritt 4Bewahr ein dauerhaftes Dossier zum Stellenende auf
Bewahr Vertrag, Beendigungsschreiben, Arbeits- und Lohnausweise, letzte Lohnabrechnung, PD U1, Anmeldung im Wohnstaat, Bewilligungskorrespondenz, Vorsorgebestätigung und Versicherungsnachweise auf. Ergänze, wann du jedes Dokument verlangt und erhalten hast.
Diese Ablage bleibt lange nützlich. Ein späterer Arbeitgeber, eine Pensionskasse oder eine Behörde kann den genauen Beschäftigungszeitraum und den Beendigungsgrund nochmals verlangen. Dein nächster Schritt: Fordere die Arbeitgeberbescheinigung an, solange du die Kontakte im Unternehmen noch erreichst.
Korrekturen
- 6. September 2026 Zwei belegte Sätze aus dem englischen Original wieder ergänzt: der Hinweis der deutschen Arbeitsverwaltung auf eine Kasse am Sitz des Arbeitgebers für Personen ohne früheren Schweizer Wohnsitz, und die Folge einer fehlenden Anweisung an die Pensionskasse (Überweisung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG).
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